Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raum­planungs­gesetz
Abschnitt:
VI. Hauptstück
Inhalt:
VI. Hauptstück
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
060
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde mit Ausnahme der §§ 6 Abs. 5 und 6 und 47 Abs. 1 sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2019