Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Abfallverzeichnisverordnung
Abschnitt:
Paragraphen
Inhalt:
Paragraf:
002
Kurztext:
Geltungsbereich und Verpflichteter
Text:
§ 2. Diese Verordnung gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle gemäß AWG 2002. Verpflichtete im Sinne dieser Verordnung sind Abfallbesitzer.