Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2021
Abschnitt:
8. Schlussbestimmungen
Inhalt:
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Paragraf:
070
Kurztext:
Vollziehung
Text:
Soweit es sich um die Bekämpfung von Waldbränden handelt, ist die Vollziehung dieses Gesetzes Bundessache.