Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
DfVO Gefahren- und Feuerpolizeiordnung
Abschnitt:
4. Abschnitt
Inhalt:
Schlussbestimmungen
Paragraf:
020
Kurztext:
Schlussbestimmungen
Text:
(1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem in Kraft treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. August 1989 zur Durchführung der Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung – FPO, LGBl. Nr. 50/1989, außer Kraft.