Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baugesetz
Abschnitt:
III. HAUPTSTÜCK
Inhalt:
Strafbestimmungen, Übergangs und Schlußbestimmungen
Paragraf:
119b
Kurztext:
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 73/2001
Text:
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 73/2001 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2001