Baurechtsdatenbank
Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baugesetz
Abschnitt:
III. HAUPTSTÜCK
Inhalt:
Strafbestimmungen, Übergangs und Schlußbestimmungen
Paragraf:
119v
Kurztext:
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 73/2023
Text:
§ 38 Abs. 2a gilt nicht für Neu- und Zubauten von Gebäuden, die nach den bis zum Inkrafttreten der Novelle LGBl. Nr. 45/2022 geltenden Bestimmungen bewilligt wurden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023