Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Gassicherheitsgesetz
Abschnitt:
Paragraphen des Gesetzes
Inhalt:
Paragraf:
014
Kurztext:
Warn- und Meldepflicht bei Gasausströmen
Text:
Wer Gasausströmen wahrnimmt und das Ausströmen nicht sofort
verhindern kann, ist verpflichtet, gefährdete Personen zu warnen
und das Gasverteilerunternehmen, die Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes oder die Behörde zu verständigen.